Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für alle Führerscheinklassen
Ob für den "normalen " Fahranfänger in der Fahrschulausbildung bis hin zum Busfahrer bieten wir stets die gleichen Testbedingungen an modernen Prüfgeräten und den geforderten Testbedingungen.
Alle Führerscheinklassen, insbesondere die Gruppe 2:
C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D, D1E
Bitte beachten Sie die aktuelle Änderung des Bundesverkehrsministerium vom 28.12.2016 für Fahrer von Fahrzeugen der Klassen C1 und C1E. Unser Tipp: Melden Sie sich 6 Wochen vor Ende Ihrer Fahrerlaubnis zur Gesundheitsprüfung.
Ausführliche Darstellung: www.verkehrsrundschau.de
Wir bieten für Ihren Neuantrag und für die Verlängerung für
LKW oder Rettungswagen, Feuerwehrfahrzeug
und Sonderfahrzeuge die notwendigen Untersuchungen an, sowie für die Personenbeförderung in Mietwagen oder Taxi
3 Sehteste:
Gesichtsfeld - Bewertung der Gesichtsfelder der Augen mit Centerfield II
Dämmerungssehen mit und ohne Blendung mit Mesotest II
Bestimmung der Sehschärfe, Farbsehen, Kontrastsehen mit Binoptometer 4P
Körperlichen Untersuchung bei Neuwerb und Verlängerung spezieller Führerscheinklassen
+ + FeV Fahrerlaubnisprüfung + +
Für den gewerblich genutzten Führerschein sind die geforderten umfangreichen Tests zu absolvieren.
Psychometrische Untersuchungen (Teste für Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionfahigkeit) bieten wir im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 5 Nr. 2 als Erst- und Nachuntersuchungen an. Der Proband sitzt an einem Paneel vor einem Bildschirm und reagiert bzw. antwortet auf die Aufgaben der unterschiedlichen Untersuchungseinheiten der Schuhfried-Testbatterie. Diese Teste sind für alle Führerscheininhaber mit Personenbeförderung (Erstbewerber, Nachuntersuchung für Busfahrer ab dem 50 Lj. und Taxifahrer ab dem 60 Lj.) erforderlich.
Wichtige Auszüge aus der Stellungnahme der Deutschen Ophtalmologischen Gesellschaft (DOG) vom 1.7.2011
Zentrale Sehschärfe: Sehschärfe auf jedem Auge 0,8 und beidäugig 1,0 Dioptrin
Übrige Sehfunktionen: Normales Farbsehen, geprüft mit einem geeigneten Test (z:B. nach Ishihara oder Velhagen)
Ein ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen, geprüft auf einem standardisierten anerkannten Prüfgerät